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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stephan Wemme, WEKAS, Kleiststr. 5, 04157 Leipzig (nachfolgend Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern über die Erstellung und Betreuung digitaler Leistungen.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen in Textform zu.
  4. Individuelle Vereinbarungen und ein gesondert geschlossener Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist nennen. Angebote mit Frist sind für deren Dauer verbindlich.
  2. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Maßgeblich für den Umfang ist das jeweilige Angebot. Nicht genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
  2. Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, sind nicht enthalten: die Erstellung von Texten und Bildmaterial sowie die juristische Erstellung von Rechtstexten.
  3. Der Auftragnehmer darf Dritte einsetzen und bleibt dafür verantwortlich.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Person.
  2. Er versichert, an überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung wird nach § 6 Abs. 2 berechnet.

§ 5 Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Verzögert sich eine Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Leistungen nach Aufwand werden mit 100 Euro netto je angefangener Stunde abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bei Projekten werden 50 Prozent bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer seine Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen ruhen lassen.

§ 7 Änderungen des Leistungsumfangs

Zusätzliche Wünsche werden erst nach Bestätigung von Aufwand, Preis und Terminfolge in Textform umgesetzt.

§ 8 Abnahme

  1. Der Auftraggeber nimmt die Leistung innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung ab oder benennt Mängel in Textform.
  2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber nicht fristgerecht äußert oder sie produktiv nutzt.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
  2. Rechte an allgemein verwendbaren Bausteinen, Bibliotheken und Verfahren des Auftragnehmers werden nicht übertragen.
  3. Für Bestandteile Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 2 und nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Auftragnehmer beseitigt Mängel zunächst durch Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz und Referenz

  1. Beide Seiten behandeln Geschäftsgeheimnisse der anderen vertraulich, auch nach Vertragsende.
  2. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
  3. Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann in Textform widersprechen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leipzig.
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.